(Gaier, ÖStZ 2012/88, S. 56)
Da die Grundprinzipien des Gebührenrechts aus dem 18. und 19. Jhdt stammen, dürfe nicht verwundern, wenn diese mit einem modernen Verfassungsrecht nicht in Einklang stünden. So seien Gebührenbefreiungen von Zufälligkeiten abhängig. Nach Ansicht des Autors wäre es längst an der Zeit, die Rechtsgeschäftsgebühren zur Gänze abzuschaffen.