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Aussetzung der Einhebung nach unzutreffender Behördenauskunft

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/298ÖStZ 2012, 171 Heft 7 v. 2.4.2012

(Oberleitner, FJ 2/2012, S. 38)

Ein UVA-Bescheid wird aufgrund der Auskunft der Behörde, der Kunde könne sich die Vorsteuer abziehen, rechtskräftig. Im Berufungsverfahren gegen den USt-Jahresbescheid wird die Aussetzung verweigert, da dieser Bescheid keine Nachforderung ergebe. Der Autor hält diese Vorgangsweise für rechtsstaatlich fragwürdig. Wirklich strittige Steuerfragen bedürften faktisch effizienter Rechtsschutzeinrichtungen.

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