Am 9. 3. 2012 wurden in Wien Abänderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit der Tschechischen Republik und mit Kanada unterzeichnet. In beiden Fällen wurde der Amtshilfeartikel dem neuen Amtshilfestandard der OECD (Transparenz bei Bankinformationen und Eigentümerinformationen) angepasst. Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Abänderungsprotokoll zum DBA-Deutschland vom 29. 12. 2010, BGBl III 2012/32, am 1. 3. 2012 in Kraft getreten ist und für Steuerjahre ab 2011 Anwendung findet. (hj)