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Differenz-Verpflegungsmehraufwand im Ausland

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2012/272ÖStZ 2012, 151 Heft 7 v. 2.4.2012

Nach der Rsp des VwGH ist auch bei längerer Auslandstätigkeit ein Verpflegungsmehraufwand zu berücksichtigen, wenn ein erheblicher Unterschied zwischen den ausländischen und inländischen Lebenshaltungskosten vorliegt (Anm: diese auf dem Gedanken der Härtenvermeidung beruhende Ausnahme erscheint dem VwGH aber nur bei Aufenthaltnahme im Ausland gerechtfertigt, dh wenn der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort wohnen muss, und nicht bei Tagespendlern).

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