(Blasl, SWK 3/2012, S. 118)
Die neuerliche Novellierung des KBGG bringt einige Änderungen mit sich. Unter anderem wird neben der Berechnungsmethode des Zuverdiensts auch die Höhe der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld geändert. Blasl stellt jene Aussagen dar, die für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Interesse sein könnten.