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Aufzeichnungspflichten bei Betriebsveranstaltungen: Praxisnähe ade?

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2012/264ÖStZ 2012, 149 Heft 6 v. 20.3.2012

(Schuster, SWK 3/2012, S. 103)

Nach der Ergebnisunterlage Lohnsteuer zum Salzburger Steuerdialog 2011 müssen bei Betriebsveranstaltungen für jeden einzelnen Arbeitnehmer genaue Aufzeichnungen geführt werden, welche Vorteile ihm erwachsen sind, um den Freibetrag zu erhalten. Diese Rechtsmeinung sei fragwürdig und bietet dem Autor Gelegenheit, sich die Bestimmung näher anzusehen.

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