(Blasl, SWK 2/2012, S. 63)
Im Rahmen der Direktauszahlung des Urlaubsentgelts hat die BUAK neben Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auch sonstige lohnabhängige Abgaben abzuführen. Die entsprechenden Verfahrensabläufe wurden abgestimmt, vereinheitlicht und in der Information des bundesweiten Fachbereichs Lohnsteuer und des Produktmanagements veröffentlicht.