(Varro, taxlex 1/2012, S. 16)
Ab dem Zeitpunkt der Errichtung einer Privatstiftung liegt idR bis zur Eintragung im Firmenbuch eine Vorstiftung vor. Da zumindest das Mindestvermögen bereits in der Stiftungsurkunde zugewendet werden muss, stelle sich die Frage, ob Zuwendungen an Vorstiftungen der Stiftungseingangssteuer unterliegen bzw ob Vorstiftungen privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen iS des StiftEG darstellen.