(Petritz, RdW 2012/65, S. 61)
In der Rs National Grid Indus BV hatte der EuGH über die niederländischen Wegzugsbesteuerungsregeln im Fall des Ansässigkeitswechsels zu entscheiden. Das Erkenntnis zeige, dass die österr Regelungen des § 6 Z 6 EStG und des UmgrStG wohl dem Gemeinschaftsrecht entsprechen.