(Baldauf, SWK 3/2012, S. 108)
Mit dem BBG 2012 wurde die Einkommensgrenze für den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag um annähernd die Hälfte erhöht und die mit dem Bezug des AVAB verbundenen Begünstigungen bei den Sonderausgaben sowie bei der Berechnung des Selbstbehalts wieder eingeführt, um einen Gleichklang zu § 35 Abs 1 dritter Teilstrich EStG herbeizuführen. Dies dürfte nicht gelungen sein.