Der Eingangssteuersatz von 36,5 % gemäß dem derzeit geltenden Einkommensteuertarif (§ 33 EStG) wird allgemein als zu hoch und damit beschäftigungshemmend kritisiert. Die meisten Kritiker scheinen auch der Meinung zu sein, dass der Eingangssteuersatz früher (vor 2005) deutlich niedriger gewesen wäre. Tatsächlich waren die Eingangssteuersätze der letzten 40 Jahre - zumindest innerhalb eines begrenzten Einkommensbereichs über der Besteuerungsgrenze - wesentlich höher. Sie waren lediglich nicht direkt aus dem Tarif abzulesen, sondern teilweise in Zusatztarifen und Einschleifregeln versteckt. Darauf sind interessanterweise nicht nur steuerliche Laien, sondern auch Experten hereingefallen. Der Zeitraum ab 1973 wurde gewählt, weil mit diesem Jahr die Individualbesteuerung eingeführt wurde. Bei der vorher gültigen Haushaltsbesteuerung waren nämlich Besteuerungsgrenze und Eingangssteuersatz grundsätzlich auch vom Einkommen des Ehepartners und anderer Familienangehöriger abhängig.