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Verwendung einer UID-Nummer gilt als Verzicht auf die Erwerbsschwelle

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2012/200ÖStZ 2012, 118 Heft 5 v. 1.3.2012

(Graf, SWK 3/2012, S. 131)

Schwellenerwerber tätigen ausschließlich unecht steuerfreie Umsätze und haben grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug, außer sie optieren in die Regelbesteuerung. Eine USt-Doppelbelastung könne durch Beantragen einer UID-Nummer vor Ausführung eines ig Erwerbs vermieden werden, weil die Verwendung einer gültigen UID-Nummer nunmehr immer zu einem ig Erwerb führe.

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