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Ein Kundenstock ist kein Gegenstand

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2012/198ÖStZ 2012, 118 Heft 5 v. 1.3.2012

(Lehner, SWK 1/2012, S. 30)

Die Finanzverwaltung und der VwGH würden zur Frage, ob die Übertragung eines Firmenwerts, eines Kundenstocks oder von Lebensrückversicherungsverträgen eine Lieferung oder sonstige Leistung darstellt, gegenteilige Auffassungen vertreten. Der UStR-Wartungserlass sei ohne die im Begutachtungsverfahren angedachte Korrektur dieser Rechtsauffassung veröffentlicht worden.

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