(Kopf, UFSjournal 1/2012, S. 31)
Kopf bespricht den B des UFS vom 29. 11. 2011, RV/0326-F/08, wonach es mit den Prinzipien eines Rechtsstaats nicht vereinbar sei, eine rechtswidrige inländ Besteuerung mit einer rechtswidrigen ausländ Nichtbesteuerung abzutauschen und im Hinblick auf die nicht angestrebte, aber in Kauf genommene Keinmalbesteuerung in Rechtskraft einzufrieren.