(Hollaus/Rest, SWI 1/2012, S. 31)
Die Autoren befassen sich mit der Steuerpflicht von Beratungsleistungen durch ein ausl Unternehmen in Ö. Die beschränkte Steuerpflicht im Inland bestehe unabhängig davon, ob das ausl Unternehmen im Inland über einen Sitz oder einen Ort der Geschäftsleitung verfügt. Die Abzugsteuer schulde zwar der Empfänger, der inländische Auftraggeber hafte jedoch für Einbehalt und Abfuhr.