(Cede, ÖStZ 2012/10, S. 16)
Ein Teilnehmer an FinanzOnline verfügt über die Möglichkeit, mehrere „Benutzeridentifikationen“ zu vergeben. Ausgehend von zwei Bescheiden des UFS beschäftigt sich der Beitrag mit den Fragen der Zurechnung von Handlungen des Inhabers einer „Benutzeridentifikation“ zum jeweiligen Teilnehmer und ob § 1 Abs 4 FOnV mit den Vorgaben des Gesetzes in Einklang gebracht werden kann.