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2. Wartungserlass 2011 zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002

Steuerrecht aktuellMag. Elisabeth WeigandÖStZ 2012/174ÖStZ 2012, 109 Heft 5 v. 1.3.2012

Im Rahmen der laufenden Wartung 2011 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) wurden die gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2011 und des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 sowie wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2011 eingearbeitet.11Die LStR 2002 idF dieses 2. Wartungserlasses 2011 vom 14. 12. 2011, GZ BMF-010222/0229-VI/7/2011, sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle insoweit anzuwenden, als nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigeren Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit haben. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 303 BAO dar., 22Zweifelsfragen aus dem Salzburger Steuerdialog, die lediglich beispielhafter Natur sind und nicht allgemeine Aussagen beinhalten, wurden insoweit in den Anhang 5 der LStR 2002 (Beispielsammlung) übernommen, als sie über den konkreten Einzelfall hinaus von Interesse sein können. Bei mehreren Beispielen zur gleichen Randzahl wurde das jeweils jüngste Beispiel vorangestellt.

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