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Ausschluss der Liebhaberei bei KöR

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2012/171ÖStZ 2012, 100 Heft 5 v. 1.3.2012

Abweichend von Rz 173 LRL 2012 können Körperschaften des öffentlichen Rechts noch bis 31. 3. 2012 nicht gegen ihren Willen von der Anwendung des § 2 Abs 5 Z 2 UStG (umsatzsteuerliche Liebhaberei) ausgeschlossen werden. Info des BMF 16. 2. 2012, BMF-010219/0027-VI/4/2012.

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