(Gerhartl, taxlex 12/2011, S. 474)
Soll ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit zu zusätzlichen Arbeitsleistungen herangezogen werden, so könne dies durch Abänderung der Altersteilzeit-Vereinbarung oder durch Leistung von Mehrarbeit bewerkstelligt werden. Beide Möglichkeiten würden allerdings Tücken in sich bergen, wie eine VwGH-Entscheidung verdeutliche.