(Bertl/Fröhlich, RWZ 2011/97, S. 367)
Mit dem IFRS 11 wird das Wahlrecht zwischen Quotenkonsolidierung und Equity-Methode abgeschafft, stattdessen ist anhand der Ausgestaltung des Gemeinschaftsunternehmens zu entscheiden, ob ein Anspruch des Investors auf einzelne Vermögenswerte des Gemeinschaftsunternehmens besteht oder nicht. Der neue Standard ist in Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden, die ab dem 1. 1. 2013 beginnen.