(Thiele, jusIT 2011/94, S. 209)
Seit 1. 8. 2011 ist die Internetadresse eines protokollierungsfähigen Rechtsträgers ein gesetzlicher Eintragungstatbestand. Börsennotierte AGs müssen die Internetadresse bis 31. 7. 2012 im Firmenbuch ergänzen lassen, alle übrigen Rechtsträger können die Eintragung freiwillig beantragen. Der Beitrag erörtert die geänderte Rechtslage und allfällige kennzeichenrechtliche Auswirkungen.