(Renner, SWK 36/2011, S 1108)
Das FG Rheinland-Pfalz nahm zur Frage Stellung, ob Auffälligkeiten bei statistischen Testverfahren zur Beanstandung der Buchführung und damit zur Schätzung berechtigen. Renner vergleicht die Aussagen mit der Ansicht des UFS, wonach statistische Methoden geeignete Mittel zur Nachkalkulation und Schätzung seien, wenn diese nachvollziehbar dargestellt werden.