(Doralt, RdW 2011/785, S. 762)
Nach dem Gesetzeswortlaut komme die Hauptwohnsitzbefreiung (§ 24 Abs 6 EStG) nur im Fall der Betriebsaufgabe zur Anwendung. Den Fall der Liquidation des Unternehmens ("schleichende Betriebsaufgabe") regle das Gesetz nicht, im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung sei aber die Hauptwohnsitzbefreiung auch im Fall der Unternehmensliquidation zu gewähren.