(Prodinger, SWK 36/2011, S 1092)
Gemäß § 17 EStG können unter gewissen Voraussetzungen 12 % (für bestimmte Einkünfte 6 %) der Einnahmen ohne Nachweis als Ausgaben geltend gemacht werden. Nach § 10 EStG kann ein Gewinnfreibetrag iHv 13 % des Gewinns geltend gemacht werden. Die Entscheidung für die Basispauschalierung oder für den Gewinnfreibetrag bedürfe genauer Kalkulation.