Der VfGH hat die grundstücksbezogene Bewertungsvorschrift jetzt auch in der am 18. 6. 2009 in Kraft getretenen Fassung des BBG 2009 unter Hinweis auf die Vorjudikatur aufgehoben.
Der VfGH hat die grundstücksbezogene Bewertungsvorschrift jetzt auch in der am 18. 6. 2009 in Kraft getretenen Fassung des BBG 2009 unter Hinweis auf die Vorjudikatur aufgehoben.