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Die neue Bescheidberichtigung nach § 293c BAO

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/106ÖStZ 2012, 66 Heft 3 v. 3.2.2012

(König, SWK 36/2011, S 1104)

Mit AbgÄG 2011 wurde die BAO um § 293c ergänzt. König erläutert die Neuregelung, die insbesondere in Bezug auf Feststellungen im Rahmen abgabenbehördlicher Prüfungen von erheblicher praktischer Relevanz sein werde, und grenzt ihren Anwendungsbereich ab.

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