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Das neue DBA zwischen Österreich und Bulgarien

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2012/102ÖStZ 2012, 65 Heft 3 v. 3.2.2012

(Dommes, SWI 11/2011, S. 480)

Mit Bulgarien bestand bereits bisher ein DBA. Dieses wird ab 1. 1. 2012 durch das am 20. 7. 2010 unterzeichnete, neu abgeschlossene DBA abgelöst. Hinsichtlich Steuern, die nicht an der Quelle erhoben werden, ist das neue Abkommen bereits ab 2011 anwendbar. Dommes skizziert das neue DBA und die wesentlichsten Abweichungen vom OECD-Musterabkommen.

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