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Der Dividendenbegriff im OECD-Musterabkommen

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2012/101ÖStZ 2012, 64 Heft 3 v. 3.2.2012

(Daxkobler/Pamperl, SWI 11/2011, S. 474)

Im OECD-MA ist der Besteuerung von Dividenden eine eigene Verteilungsnorm gewidmet. Artikel 10 ist die einzige Stelle im OECD-MA, die den Begriff "Dividende" beinhaltet und regelt, was unter einer Dividende zu verstehen ist. Diese Definition gelte nach hM für das gesamte Abkommen und binde beide Vertragspartnerstaaten eines bilateralen DBA.

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