(Hamberger/Vondrak, ecolex 12/2011, S. 1148)
Die Regierungsvorlage zum BBG 2012 bringe einige zumeist technische Änderungen. Neu sei auch, dass bei der Stiftungseingangssteuer alles beim Alten bleibe. Das BBG 2012 reformiere die Stiftungseingangssteuer auf Grundstücke, materiell gebe es aber kaum eine Änderung zum status quo ante.