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Gruppenbesteuerung, Mindestbestandsdauer von drei Jahren auch bei Verschmelzung

JudikaturÖStZ 2012/1119ÖStZ 2012, 603 Heft 24 v. 21.12.2012

KStG 1988: § 9 Abs 1 und 10 UmgrStG: Art I (§ 4)

VwGH 18. 10. 2012, 2009/15/0214

Bei der Bildung einer Unternehmensgruppe nach § 9 Abs 1 KStG bilden alle Gruppenmitglieder mit dem Gruppenträger einen einheitlichen Zurechnungskreis beim Gruppenträger, wobei das Zusammenfassen der steuerlichen Ergebnisse - im Gegensatz zur Verschmelzung nach Art I UmgrStG - nicht von der Aufgabe der eigenen Rechtspersönlichkeit der beteiligten Körperschaften abhängig ist.

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