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Pensionsabfindung, (gesonderte) Begünstigung für Nachzahlungen im Insolvenzverfahren

JudikaturÖStZ 2012/1116ÖStZ 2012, 602 Heft 24 v. 21.12.2012

EStG 1988: § 67 Abs 8 lit g

VwGH 25. 9. 2012, 2008/13/0150

Eine in einem Konkurs des (seinerzeitigen) Arbeitsgebers ausgezahlte (Quote einer) Pensionsabfindung (an die Witwe eines Dienstnehmers) gehört zu den "übrigen Nachzahlungen" in einem Insolvenzverfahren iSd § 67 Abs 8 lit g zweiter Satz EStG, auch wenn deren Barwert den Betrag iSd § 1 Abs 2 Z 1 des Pensionskassengesetzes übersteigt (und wenn damit eine begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG nicht möglich wäre), sodass nach dieser Gesetzesbestimmung ein Fünftel der Nachzahlung steuerfrei zu belassen ist.

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