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Holzarbeiter als echte Dienstnehmer

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2012/1110ÖStZ 2012, 601 Heft 24 v. 21.12.2012

(Steiger, taxlex 10/2012, S. 430)

In der Praxis komme es immer wieder vor, dass forstwirtschaftliche Betriebe für Holzschlägerungsarbeiten "Werkverträge" mit Arbeitern vereinbaren. Der VwGH hatte in seiner Entscheidung vom 18. 1. 2012, 2009/08/0145, eine solche Vereinbarung zu prüfen und gelangte zur Ansicht, dass es sich dabei sozialversicherungsrechtlich um echte Dienstverhältnisse handle.

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