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Neues und Abschließendes zur Verjährung von Ansprüchen gegen den Abschlussprüfer

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rech-nungslegungÖStZ 2012/1101ÖStZ 2012, 600 Heft 24 v. 21.12.2012

(Stöger, SWK 28/2012, S. 1193)

Der OGH stelle klar, dass die Ansprüche von geschädigten Dritten, zB Kreditgebern, hins der Verjährungsproblematik des § 275 Abs 5 UGB nicht anders zu behandeln seien als Ansprüche der geschädigten Gesellschaft selbst. Damit seien bis auf Randthemen die offenen verjährungsrechtlichen Grundfragen für den Bereich der Abschlussprüfung beantwortet.

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