(Urtz, ÖBA 2012, S. 682)
Urtz bespricht die Neuregelung der "privaten Grundstücksveräußerungen" durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012, welche größtenteils zum 1. 4. 2012 in Kraft getreten sind, erörtert jene Befreiungsbestimmungen, die in der Beratungspraxis die größte Bedeutung haben und geht dabei wird auf die aktuelle BMF-Info vom 3. 9. 2012, GZ BMF-010203/0402-VI/6/2012, ein.