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Berufungsentscheidung, Grundlagenbescheide, Aufhebung, Rechtswirkungen

JudikaturÖStZ 2012/1072ÖStZ 2012, 583 Heft 23 v. 10.12.2012

BAO § 289 (§ 299 sowie §§ 252 und 295)

VwGH 5. 9. 2012, 2012/15/0062

Wird in Stattgebung einer Berufung gegen einen gem § 299 Abs 1 BAO vom Finanzamt erlassenen Aufhebungsbescheid hinsichtlich eines Grundlagenbescheids gem § 252 BAO über die Feststellung von Einkünften der bekämpfte Aufhebungsbescheid aufgehoben, hat dies zwar zur Folge, dass der (neue) Feststellungsbescheid, der das vorherige Ergehen eines Aufhebungsbescheids (betreffend die Feststellung von Einkünften) zwingend zur Voraussetzung hatte, aus dem Rechtsbestand beseitigt wird. Die Beseitigung des Grundlagenbescheids bewirkte entgegen der Ansicht der belangten Behörde allerdings nicht den Wegfall der von diesem abgeleiteten Einkommensteuerbescheide sowie der an die Stammabgabenbescheide gebundenen Anspruchszinsenbescheide, die dem Regime des § 295 BAO unterliegen (zumal deren Änderung nach § 295 BAO zwingend zu erfolgen hat und so auch ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist).

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