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E-Mail samt PDF-Dokument, kein zulässiges Anbringen

JudikaturÖStZ 2012/1070ÖStZ 2012, 583 Heft 23 v. 10.12.2012

BAO §§ 85 und 86a

VwGH 27. 9. 2012, 2012/16/0082

Da § 85 und § 86 BAO sowie die aufgrund § 86a BAO ergangenen VO BGBl II 1991/494 (Telekopierer-VO) und 2006/92 (FinanzOnline-VO 2006) die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vorsehen, kommt einem E-Mail nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu. Es handelt sich dabei nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung nach § 85 BAO zugängliche Eingabe (vgl zB VwGH 25. 1. 2006, 2005/14/0126).

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