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Kapitalverkehrsteuer, Kapitalerhöhung, Kosten des Börsegangs abziehbar (unmittelbare Berufung auf RL-Recht)

JudikaturÖStZ 2012/1069ÖStZ 2012, 582 Heft 23 v. 10.12.2012

KVG § 2 Z 1 und § 7 Abs 1 Z 1

VwGH 27. 9. 2012, 2010/16/0065

Das entscheidende Kriterium dafür, ob ein Vorgang der Kapitalansammlung der Gesellschaftsteuer unterworfen werden kann, besteht nach der Rechtsprechung des EuGH in der Stärkung des Wirtschaftspotenzials der Gesellschaft (vgl EuGH vom 5. 2. 1991, C-249/89 ).

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