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Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2012/1028ÖStZ 2012, 560 Heft 23 v. 10.12.2012

In diesem Erlass nimmt das BMF zu nach dem EuGH-Urteil vom 1. 12. 2011, C-492/10 , Immobilien Linz, ÖStZ 2011/1005, offenen Fragen Stellung. Demnach unterliegt die Verlustübernahme durch einen Gesellschafter dann nicht der Gesellschaftsteuer, wenn die Gesellschaft vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf die Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlusts erwirbt.

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