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Beseitigung der Benachteiligung aufgrund der Aufteilung des Gewinnfreibetrags gem § 10 EStG bei mehreren Betrieben - ein Vorschlag de lege ferenda

Steuerrecht aktuellDr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M. , Mag. Ernst Komarek, MScÖStZ 2012/982ÖStZ 2012, 542 Heft 22 v. 22.11.2012

Das 1. StabG 2012 hat bezüglich des Gewinnfreibetrags iSd § 10 EStG für Steuerpflichtige, die über mehrere Betriebe verfügen, erhebliche Nachteile mit sich gebracht. Neben der allgemeinen Absenkung des maximal möglichen Gewinnfreibetrags von € 100.000 auf € 45.350 sieht der Gesetzgeber nun bei Vorliegen mehrerer Betriebe eine verpflichtende Aufteilung des Gewinnfreibetrags auf Basis eines Durchschnittssatzes (§ 10 Abs 1 Z 7 EStG) vor. Der Beitrag beleuchtet die Regelung kritisch, zeigt die daraus erwachsenden Nachteile auf und unterbreitet einen Vorschlag für eine sachgerechte Neuregelung.

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