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Energieabgabenvergütung, Nettoproduktionswert, Sozialversicherungsbeiträge keine Vorleistungen (kein umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch)

JudikaturÖStZ 2012/1022ÖStZ 2012, 557 Heft 22 v. 22.11.2012

EAVG § 1 Abs 1 (UStG 1994: § 1 Abs 1)

VwGH 27. 4. 2012, 2008/17/0086

Das Energieabgabenvergütungsgesetz (BGBl 1996/201 idF BGBl I 2004/92, EAVG) verlangt für die Berechnung des Nettoproduktionswerts gem § 1 Abs 1 die Erstellung einer "Leistungsbilanz" an erbrachten und erhaltenen Leistungen und knüpft dabei unmittelbar an den Umsatzbegriff des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG an. Eine Anerkennung der vom Unternehmer geleisteten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung als Vorleistung iSd § 1 Abs 1 EAVG würde dabei den Nettoproduktionswert und damit die Antragsgrenze für die Energieabgabenvergütung senken.

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