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Kein Vertreterpauschale für allgemeine Aufgaben der Geschäftsführung

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2012/1012ÖStZ 2012, 556 Heft 22 v. 22.11.2012

(Knechtl, SWK 26/2012, S. 1107)

Arbeitnehmern, die im Außendienst zur Anbahnung, dem Abschluss von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind, stehe das Vertreterpauschale nur dann zu, wenn andere Tätigkeiten völlig untergeordnet sind. Eine anteilsmäßige Berücksichtigung des Vertreterpauschales für jene Monate, in denen eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausgeübt wurde, sei möglich.

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