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Lebensmittel oder Arzneiware - zur Bedeutung der zolltarifarischen Abgrenzung

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2012/971ÖStZ 2012, 529 Heft 21 v. 8.11.2012

(Summersberger, taxlex 9/2012, S. 366)

Ausgehend vom Sachverhalt, dass ein Unternehmen aus der Gesundheitsbranche eine Vielzahl von Waren (Kräuterliköre, Vitamin- und Fischölkapseln) importiert, geht der Autor den Fragen nach, in welche Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur Waren einzureihen sind, die der Gesundheit dienen, und welche Rechtsfolgen sich daran knüpfen.

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