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BFH zur Sprachausbildung in Verbindung mit einem Au-pair-Auslandsaufenthalt (zum deutschen Kindergeld)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2012/956ÖStZ 2012, 527 Heft 21 v. 8.11.2012

(Weninger, SWI 9/2012, S. 438)

Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses seien grundsätzlich nur dann Berufsausbildung, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.

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