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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2013

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2012/928ÖStZ 2012, 507 Heft 21 v. 8.11.2012

Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr nur dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt auch tatsächlich geleistet wurde. In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen bzw ein schrift-

Seite 507


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