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Grundbuchsgebührennovelle - Regierungsvorlage

Info aktuellGesetzgebungÖStZ 2012/926ÖStZ 2012, 507 Heft 21 v. 8.11.2012

Die Grundbuchsgebührennovelle, siehe schon ÖStZ 2012/808, soll den von der Aufhebung durch den VfGH betroffenen Bereich der Bemessung der Eintragungsgebühren im Grundbuch unter Berücksichtigung von Begünstigungstatbeständen ab 1. 1. 2013 neu regeln. Das Begutachtungsverfahren hat laut BMJ mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie dringend der praktische Bedarf nach derartigen Ausnahmen ist. Um auch dem Anliegen der Verwaltungsvereinfachung gerecht zu werden, wird daher nunmehr beim Eigentumsübergang im erweiterten Familienkreis sowie bei bestimmten Strukturänderungen bei Gesellschaften wieder auf den Einheitswert bzw das Dreifache dieses Betrags abgestellt. In den Erläuterungen wird dazu festgehalten, dass die Entlastung von der Eintragungsgebühr in diesen Fällen nicht auf der Unterlassung der Anpassung des Einheitswerts beruht, sondern auf der Ausnahme bestimmter Rechtsgeschäfte nach dem vorgeschlagenen § 26a Abs 1 GGG von der allgemeinen Verkehrswert-Regelung:

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