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Vertretungsarzt ist kein steuerlicher Dienstnehmer

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2012/76ÖStZ 2012, 28 Heft 1 und 2 v. 20.1.2012

(Steiger, taxlex 11/2011, S. 416)

Ärzte, die auf Urlaub gehen, nehmen sich meist einen sog "Vertretungsarzt", der die Praxis in dieser Zeit weiterführt. Bei einer GPLA wurde dieser Vertretungsarzt als echter Dienstnehmer gem § 47 Abs 2 EStG angesehen, eine Auffassung, die der UFS nicht teilte. Steiger befasst sich mit dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen.

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