(Marschner, UFSjournal 12/2011, S. 437
Eine Kapitalgesellschaft erzielt Dividenden aus Portfoliobeteiligungen (weniger als 10 % Anteil am Kapital) aus Drittstaaten. Der UFS Linz hatte entschieden, dass derartige Dividenden von der KöSt zu befreien sind. Der VwGH verlangt jedoch die Anwendung der Anrechnungsmethode und die damit verbundene Recherche nach der Körperschaftsteuerbelastung im Ausland.