(Oberleitner, FJ 11/2011, S. 368)
Wenn die Rechnungsausstellung auf Basis einer Behördenauskunft falsch erfolge, erscheine es wenig überzeugend, wenn sich im weiteren Verfahren ergibt, dass keine USt in Rechnung zu stellen gewesen wäre und sich die Behörde auf die Steuerschuld kraft Rechnungslegung berufe.