(Lang/Paterno, SWI 12/2011, S. 520)
Der VwGH hatte jüngst über eine interessante, bundesländerübergreifende Rechtsfrage auf dem Gebiet der Vergnügungssteuer zu entscheiden. Eine genauere Analyse zeige, dass die vom VwGH angewendeten für das internationale Steuerrecht maßgebenden Grundsätze nicht taugen, um im Bundesstaat sinngemäß herangezogen zu werden.