Ein Teilnehmer an FinanzOnline verfügt technisch über die Möglichkeit, mehrere "Benutzeridentifikationen" zu vergeben. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Zurechnung von Handlungen des Inhabers einer FinanzOnline-"Benutzeridentifikation" zum jeweiligen Teilnehmer. Den Anlass dazu bieten die Bescheide des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) vom 31. 3. 2011, RV/0031-W/11 und RV/0032-W/11.